Mit einer Baulast übernimmt ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines anderen Grundstückseigentümers (z.B. die Schaffung notwendiger Stellplätze), um auf diese Weise die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens auf dem Grundstück des begünstigten Eigentümers herzustellen, der in dem genannten Beispiel auf dem eigenen Grundstück