Ablauf des BImSch-Verfahrens

Der Ablauf des BImSch-Ver­­­fah­­rens ergibt sich aus § 10 BIm­SchG und vor allem der 9. BIm­SchV, wobei zwi­schen den Ver­fah­ren mit und ohne Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu unter­schei­den ist. Bereits vor der eigent­li­chen Antrag­stel­lung kann eine Abstim­mung mit der Geneh­mi­gungs­be­hör­de und even­tu­ell wichtigen