Incidentprüfung eines Bebauungsplans

Die gericht­li­che Inci­dent­prü­fung ist neben dem Nor­men­kon­troll­ver­fah­ren ein Instru­ment, um sich gegen einen Bebau­ungs­plan wirk­sam zur Wehr set­zen zu kön­nen. Ein Nor­men­kon­troll­an­trag gem. § 47 VwGO rich­tet sich unmit­tel­bar gegen einen Bebau­ungs­plan und gegen die Kom­mu­ne, die den Plan aufgestellt

Vorteile einer Öffentlichkeitsbeteiligung

Ein Ver­fah­ren mit Öffent­lich­eits­be­tei­li­gung (öffent­li­che Aus­le­gung der Antrags­un­ter­la­gen und anschlie­ßen­der Erör­te­rungs­ter­min) ist im BImSch-Ver­­­fah­­ren für ver­schie­dene Anla­gen­ty­pen zwin­gend vor­ge­schrie­ben. In allen ande­ren Fäl­len wird eine Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung auf Antrag des Vor­ha­ben­trä­gers durch­ge­führt. Präk­lu­sion Abge­se­hen davon, dass eine Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung heu­te “im Trend”