Welche Bedeutung hat ein Flächennutzungsplan?

Die Dar­stel­lun­gen eines Flä­chen­nut­zungs­plans haben für die Zuläs­sig­keit von Bau­vor­ha­ben im all­ge­mei­nen kei­ne Bedeu­tung. Dies gilt zumin­dest für Vor­ha­ben im Gel­tungs­be­reich eines Bebau­ungs­plans (§ 30 Bau­GB) und im nicht beplan­ten Innen­be­reich (§ 34 Bau­GB). Anders sieht dies im Außen­be­reich aus,