Wie wird eine Baulast durchgesetzt?

Mit einer Bau­last über­nimmt ein Grund­stücks­ei­gen­tü­mer öffen­t­­lich-rech­t­­li­che Ver­pflich­tun­gen eines ande­ren Grund­stücks­ei­gen­tü­mers (z.B. die Schaf­fung not­wen­di­ger Stell­plät­ze), um auf die­se Wei­se die Geneh­mi­gungs­fä­hig­keit eines Bau­vor­ha­bens auf dem Grund­stück des begüns­tig­ten Eigen­tü­mers her­zu­stel­len, der in dem genann­ten Bei­spiel auf dem eige­nen Grundstück

Notwendige Stellplätze

Bei jedem Bau­vor­ha­ben müs­sen die für PKW und nach eini­gen Lan­des­bau­ord­nun­gen auch für Fahr­rä­der geschaf­fen wer­den, die für den durch das Vor­ha­ben ver­ur­sach­ten Ver­kehr erfor­der­lich sind (sog. not­wen­di­ge Stell­plätze). Die Zahl der not­wen­di­gen Stell­plätze ergibt sich aus den Stell­platz­richt­li­nien der