Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan?

Der Vor­­ha­­ben- und Erschlie­ßungs­plan (VEP), der auch als vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan bezeich­net wird, ist eine Son­der­form des nor­ma­len Bebau­ungs­plans, der nach der Wen­de für die neu­en Bun­des­län­dern “erfun­den” wor­den ist, um die not­wen­di­gen Plan­ver­fah­ren mög­lichst schnell durch­füh­ren zu kön­nen. Seit dem

Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren

Die Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans ist regel­mä­ßig lang­wie­rig sowie kos­ten­träch­tig. Die­ser Auf­wand kann durch das beschleu­nig­te Ver­fah­ren gem. § 13a Bau­GB, der hin­sicht­lich der Rechts­fol­gen auf § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Bau­GB ver­weist, erheb­lich redu­ziert wer­den. Anwendungsvoraussetzung