Bewirkt der Nachbarwiderspruch einen Baustopp?

Nein, zumin­dest in Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren hat ein Nach­bar­wi­der­spruch kei­ne auf­schie­bende Wir­kung (§ 212 Bau­GB). Bei BImSch-Geneh­­mi­­gun­­­gen ist die Rechts­lage anders. Hier muss der Anla­gen­be­trei­ber gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bei der Geneh­mi­gungs­be­hörde einen Antrag auf sofor­tige Voll­zie­hung sei­ner BImSch-Genehmigung

Welche Rechte hat ein Nachbar?

Der Nach­bar hat unzwei­fel­haft Rech­te, wenn es um benach­barte Bau­vor­ha­ben geht; meis­tens aber nicht so viel, wie er ver­meint­lich zu haben glaubt. Sowohl in einem Wider­spruchs­ver­fah­ren als auch in einem Kla­ge­ver­fah­ren (genau­so in einem gericht­li­chen Ver­fah­ren des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes) erfolgt keine

Ist die Nachbarzustimmung widerruflich?

Grund­sätz­lich nein! Hat ein Nach­bar im Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren im Rah­men der Nach­bar­be­tei­li­gungnach 68 Abs. 3 Thür­BO die das Bau­vor­ha­ben ver­deut­li­chen­den Bau­pläne unter­schrie­ben, stellt dies regel­mä­ßig die schlüs­sige, grund­sätz­lich nicht mehr wider­ruf­bare Erklä­rung eines umfas­sen­den Ver­zichts auf nach­bar­li­che Ein­wen­dun­gen gegen­über dem in diesen