Muss der Nachbar einem Bauvorhaben zustimmen?

Da die Nach­bar­be­tei­li­gung in den Bau­ord­nun­gen der Län­der gere­gelt ist, sind gene­relle Aus­sa­gen nur bedingt mög­lich. In Thü­rin­gen (§ 68 Thür­BO) sieht die Rechts­lage so aus, dass es eine Nach­bar­be­tei­li­gung nur noch in den Fäl­len gibt, wo der Antrag­stel­ler eine

Ist die Nachbarzustimmung widerruflich?

Grund­sätz­lich nein! Hat ein Nach­bar im Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren im Rah­men der Nach­bar­be­tei­li­gungnach 68 Abs. 3 Thür­BO die das Bau­vor­ha­ben ver­deut­li­chen­den Bau­pläne unter­schrie­ben, stellt dies regel­mä­ßig die schlüs­sige, grund­sätz­lich nicht mehr wider­ruf­bare Erklä­rung eines umfas­sen­den Ver­zichts auf nach­bar­li­che Ein­wen­dun­gen gegen­über dem in diesen