Abstellfläche für Verkaufswagen: Verkaufsfläche?

Die Grö­ße der Ver­kaufs­flä­che kann bei der Zulas­sung von Ein­zel­han­dels­be­trie­ben ent­schei­dend sein. Wich­tig ist ist ins­be­son­de­re die Abgren­zung von (nor­ma­len) und groß­flä­chi­gen Ein­zel­han­dels­märk­ten. Letz­te­re lie­gen vor, wenn die Ver­kaufs­flä­che mehr als 800 qm beträgt. Dabei gibt es kei­ne “Kulanz-Mar­­gen”. Ein

Bauvoranfrage

Mit der Bau­vor­anfra­ge soll häu­fig im Vor­feld einer Kauf­ent­schei­dung oder vor Beginn einer kos­ten­auf­wän­di­gen Pla­nung geprüft wer­den, ob das Vor­ha­ben an dem geplan­ten Stand­ort “über­haupt”, also in ers­ter Linie pla­nungs­recht­lich zuläs­sig ist. Ein klas­si­scher Anwen­dungs­fall ist die Bebau­ung eines Standorts,

Anwaltshonorare

Die Kos­ten der anwalt­li­chen Tätig­keit sind im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) gere­gelt. Sie rich­ten sich nach dem jewei­li­gen Gegen­stands­wert und den ange­fal­le­nen Ver­fah­rens­schrit­ten. Der Gegen­stands­wert ist in ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren, wo es regel­mä­ßig nicht um einen kon­kre­ten Geld­be­trag geht, häu­fig schwer zu bestimmen,

Präklusion beim Bebauungsplan

Prä­k­lu­si­on beim Bebau­ungs­plan bedeu­tet, dass die gericht­li­che Über­prü­fung eines Bebau­ungs­plans nicht mehr mög­lich ist, wenn Ein­wen­dun­gen gegen den Bebau­ungs­plan nicht recht­zei­tig erho­ben wor­den sind. Dies betrifft sowohl Ein­wen­dun­gen im Auf­stel­lungs­ver­fah­ren als auch Ein­wen­dun­gen nach dem Inkraft­tre­ten des Plans. Wäh­rend der einmonatigen

Schadenersatzansprüche nach Nachbarwiderspruch

Für den Bau­herrn, des­sen Vor­ha­ben durch einen Nach­bar­wi­der­spruch ver­zö­gert wird, stellt sich regel­mä­ßig die Fra­ge nach Scha­den­er­satz­an­sprü­chen gegen­über dem Wider­spruchs­füh­rer. Legt ein Nach­bar gegen eine Bau­ge­neh­mi­gung Wider­spruch ein, hat die­ser zwar kei­ne auf­schie­ben­de Wir­kung, d.h. dass der Bau­herr trotz des

Sofortige Vollziehung der BImSch-Genehmigung

Wer­den Wider­spruch oder Kla­ge gegen eine BImSch-Geneh­­mi­­gung erho­ben, haben die­se auf­schie­ben­de Wir­kung (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Das bedeu­tet kon­kret, dass mit dem Bau der geneh­mig­ten Anla­ge und erst recht nicht mit dem Betrieb solan­ge nicht begon­nen werden

Ablauf des BImSch-Verfahrens

Der Ablauf des BImSch-Ver­­­fah­­rens ergibt sich aus § 10 BIm­SchG und vor allem der 9. BIm­SchV, wobei zwi­schen den Ver­fah­ren mit und ohne Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu unter­schei­den ist. Bereits vor der eigent­li­chen Antrag­stel­lung kann eine Abstim­mung mit der Geneh­mi­gungs­be­hör­de und even­tu­ell wichtigen

Incidentprüfung eines Bebauungsplans

Die gericht­li­che Inci­dent­prü­fung ist neben dem Nor­men­kon­troll­ver­fah­ren ein Instru­ment, um sich gegen einen Bebau­ungs­plan wirk­sam zur Wehr set­zen zu kön­nen. Ein Nor­men­kon­troll­an­trag gem. § 47 VwGO rich­tet sich unmit­tel­bar gegen einen Bebau­ungs­plan und gegen die Kom­mu­ne, die den Plan aufgestellt

Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan?

Der Vor­­ha­­ben- und Erschlie­ßungs­plan (VEP), der auch als vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan bezeich­net wird, ist eine Son­der­form des nor­ma­len Bebau­ungs­plans, der nach der Wen­de für die neu­en Bun­des­län­dern “erfun­den” wor­den ist, um die not­wen­di­gen Plan­ver­fah­ren mög­lichst schnell durch­füh­ren zu kön­nen. Seit dem

Wie wird eine Baulast durchgesetzt?

Mit einer Bau­last über­nimmt ein Grund­stücks­ei­gen­tü­mer öffen­t­­lich-rech­t­­li­che Ver­pflich­tun­gen eines ande­ren Grund­stücks­ei­gen­tü­mers (z.B. die Schaf­fung not­wen­di­ger Stell­plät­ze), um auf die­se Wei­se die Geneh­mi­gungs­fä­hig­keit eines Bau­vor­ha­bens auf dem Grund­stück des begüns­tig­ten Eigen­tü­mers her­zu­stel­len, der in dem genann­ten Bei­spiel auf dem eige­nen Grundstück

Lärm und Schallschutz

Lärm und Schall­schutz sind Stan­dard­the­men bei vie­len Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Selbst bei Super­märk­ten, die anders als z.B. ein gro­ßer Indus­trie­be­trieb hin­sicht­lich Lärm­emis­sio­nen eher unver­däch­tig sind, kön­nen Lärm­be­ein­träch­ti­gun­gen durch Lüf­ter, die LKW-Anlie­­fe­­rung sowie Kun­­­den-PKW oder auch die Nut­zung von Ein­kaufs­wa­gen auf dem Parkplatz

Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren

Die Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans ist regel­mä­ßig lang­wie­rig sowie kos­ten­träch­tig. Die­ser Auf­wand kann durch das beschleu­nig­te Ver­fah­ren gem. § 13a Bau­GB, der hin­sicht­lich der Rechts­fol­gen auf § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Bau­GB ver­weist, erheb­lich redu­ziert wer­den. Anwendungsvoraussetzung

Bewirkt der Nachbarwiderspruch einen Baustopp?

Nein, zumin­dest in Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren hat ein Nach­bar­wi­der­spruch kei­ne auf­schie­bende Wir­kung (§ 212 Bau­GB). Bei BImSch-Geneh­­mi­­gun­­­gen ist die Rechts­lage anders. Hier muss der Anla­gen­be­trei­ber gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bei der Geneh­mi­gungs­be­hörde einen Antrag auf sofor­tige Voll­zie­hung sei­ner BImSch-Genehmigung

Wann ist ein Einzelhandelsmarkt großflächig?

Bei Ein­zel­han­dels­märk­ten wird zwi­schen (nor­ma­lem) Märk­ten und groß­flä­chi­gen Ein­zel­han­dels­märk­ten unter­schie­den. Die Dif­fe­ren­zie­rung erfolgt nach der Ver­kaufs­flä­che. Jeder Markt (unab­hän­gig vom Sor­ti­ment) mit einer Ver­kaufs­flä­che von mehr als 800 m² auf­wärts ist groß­flä­chig. Zur Ver­kaufs­flä­che gehö­ren unter ande­rem alle Flä­chen zur

Welche Rechte hat ein Nachbar?

Der Nach­bar hat unzwei­fel­haft Rech­te, wenn es um benach­barte Bau­vor­ha­ben geht; meis­tens aber nicht so viel, wie er ver­meint­lich zu haben glaubt. Sowohl in einem Wider­spruchs­ver­fah­ren als auch in einem Kla­ge­ver­fah­ren (genau­so in einem gericht­li­chen Ver­fah­ren des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes) erfolgt keine

Privilegierung von Tierhaltungsanlagen

Grö­ßere Tier­hal­tungs­an­la­gen waren im Außen­be­reich bis 2013 gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 Bau­GB wegen ihrer nach­tei­li­gen Wir­kun­gen auf die Umge­bung pri­vi­le­giert. Die­se Pri­vi­le­gie­rung ist für alle Tier­hal­tungs­be­triebe die UVP-pfli­ch­­tig sind oder für die eine all­ge­meine bzw. stand­ort­be­zo­gene UVP-Vorprüfung

Vorteile einer Öffentlichkeitsbeteiligung

Ein Ver­fah­ren mit Öffent­lich­eits­be­tei­li­gung (öffent­li­che Aus­le­gung der Antrags­un­ter­la­gen und anschlie­ßen­der Erör­te­rungs­ter­min) ist im BImSch-Ver­­­fah­­ren für ver­schie­dene Anla­gen­ty­pen zwin­gend vor­ge­schrie­ben. In allen ande­ren Fäl­len wird eine Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung auf Antrag des Vor­ha­ben­trä­gers durch­ge­führt. Präk­lu­sion Abge­se­hen davon, dass eine Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung heu­te “im Trend”

Notwendige Stellplätze

Bei jedem Bau­vor­ha­ben müs­sen die für PKW und nach eini­gen Lan­des­bau­ord­nun­gen auch für Fahr­rä­der geschaf­fen wer­den, die für den durch das Vor­ha­ben ver­ur­sach­ten Ver­kehr erfor­der­lich sind (sog. not­wen­di­ge Stell­plätze). Die Zahl der not­wen­di­gen Stell­plätze ergibt sich aus den Stell­platz­richt­li­nien der

Ist ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig?

Ob ein Bau­vor­ha­ben geneh­mi­gungs­pflich­tig ist, ist in der jewei­li­gen Lan­des­bau­ord­nung gere­gelt. Dort gibt es ent­spre­chende Kata­loge von Vor­ha­ben, die nicht geneh­mi­gungs­pflich­tig sind. Auch wenn sich die Län­der nach der Mus­ter­bau­ord­nung der Bau­mi­nis­ter­kon­fe­renz rich­ten, sind die Rege­lun­gen im Detail unter­schied­lich. Es wird

Welche Bedeutung hat ein Flächennutzungsplan?

Die Dar­stel­lun­gen eines Flä­chen­nut­zungs­plans haben für die Zuläs­sig­keit von Bau­vor­ha­ben im all­ge­mei­nen kei­ne Bedeu­tung. Dies gilt zumin­dest für Vor­ha­ben im Gel­tungs­be­reich eines Bebau­ungs­plans (§ 30 Bau­GB) und im nicht beplan­ten Innen­be­reich (§ 34 Bau­GB). Anders sieht dies im Außen­be­reich aus,

Muss der Nachbar einem Bauvorhaben zustimmen?

Da die Nach­bar­be­tei­li­gung in den Bau­ord­nun­gen der Län­der gere­gelt ist, sind gene­relle Aus­sa­gen nur bedingt mög­lich. In Thü­rin­gen (§ 68 Thür­BO) sieht die Rechts­lage so aus, dass es eine Nach­bar­be­tei­li­gung nur noch in den Fäl­len gibt, wo der Antrag­stel­ler eine

Ist die Nachbarzustimmung widerruflich?

Grund­sätz­lich nein! Hat ein Nach­bar im Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren im Rah­men der Nach­bar­be­tei­li­gungnach 68 Abs. 3 Thür­BO die das Bau­vor­ha­ben ver­deut­li­chen­den Bau­pläne unter­schrie­ben, stellt dies regel­mä­ßig die schlüs­sige, grund­sätz­lich nicht mehr wider­ruf­bare Erklä­rung eines umfas­sen­den Ver­zichts auf nach­bar­li­che Ein­wen­dun­gen gegen­über dem in diesen

Lärmschutz durch Erhaltungssatzung

Wer­den unge­nutzte Wohn­ge­bäude an dicht befah­re­nen Stra­ßen abge­ris­sen, fällt damit eine Abschir­mung gegen die Ver­kehrs­lärm­im­mis­sio­nen für die dahin­ter lie­gen­den Wohn­ge­bäude weg. Aus die­sem Grund ver­su­chen man­che Kom­mu­nen den Abriss über das Instru­men­ta­rium der Erhal­tungs­sat­zung zu ver­hin­dern. Das ist nach Meinung

Bebauungsplan, Innenbereich, Außenbereich

Die bau­pla­nungs­recht­li­che Zuläs­sig­keit von Bau­vor­ha­ben wer­den im wesent­li­chen auf der Grund­lage von drei Vor­schrif­ten aus dem Bau­GB geprüft (§§ 30, 34 und 35 Bau­GB). Bebau­ungs­plan Befin­det sich das Vor­ha­ben­grund­stück im Gel­tungs­be­reich eines Bebau­ungs­plans gilt § 30 Bau­GB, der wie­derum auf

Was bedeutet “Anordnung der sofortigen Vollziehung”?

Die Behör­de erlässt eine nach­träg­li­che Anord­nung, in der dem Anla­gen­be­trei­ber auf­ge­ge­ben wird, zusätz­li­che Lärm­schutz­maß­nah­men durch­zu­füh­ren. Der Anla­gen­be­trei­ber hält die Maß­nahme für unver­hält­nis­mä­ßig. Er hat des­halb gegen den Bescheid Wider­spruch (das in die­sem Fall rich­tige Rechts­mit­tel) ein­ge­legt. Ob die Maß­nahme gleichwohl