Notwendige Stellplätze

Bei jedem Bau­vor­ha­ben müs­sen die für PKW und nach eini­gen Lan­des­bau­ord­nun­gen auch für Fahr­rä­der geschaf­fen wer­den, die für den durch das Vor­ha­ben ver­ur­sach­ten Ver­kehr erfor­der­lich sind (sog. not­wen­di­ge Stell­plätze). Die Zahl der not­wen­di­gen Stell­plätze ergibt sich aus den Stell­platz­richt­li­nien der