Privilegierung von Tierhaltungsanlagen

Grö­ßere Tier­hal­tungs­an­la­gen waren im Außen­be­reich bis 2013 gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 Bau­GB wegen ihrer nach­tei­li­gen Wir­kun­gen auf die Umge­bung pri­vi­le­giert. Die­se Pri­vi­le­gie­rung ist für alle Tier­hal­tungs­be­triebe die UVP-pfli­ch­­tig sind oder für die eine all­ge­meine bzw. stand­ort­be­zo­gene UVP-Vorprüfung

Bebauungsplan, Innenbereich, Außenbereich

Die bau­pla­nungs­recht­li­che Zuläs­sig­keit von Bau­vor­ha­ben wer­den im wesent­li­chen auf der Grund­lage von drei Vor­schrif­ten aus dem Bau­GB geprüft (§§ 30, 34 und 35 Bau­GB). Bebau­ungs­plan Befin­det sich das Vor­ha­ben­grund­stück im Gel­tungs­be­reich eines Bebau­ungs­plans gilt § 30 Bau­GB, der wie­derum auf