Wie wird eine Baulast durchgesetzt?

Mit einer Bau­last über­nimmt ein Grund­stücks­ei­gen­tü­mer öffen­t­­lich-rech­t­­li­che Ver­pflich­tun­gen eines ande­ren Grund­stücks­ei­gen­tü­mers (z.B. die Schaf­fung not­wen­di­ger Stell­plät­ze), um auf die­se Wei­se die Geneh­mi­gungs­fä­hig­keit eines Bau­vor­ha­bens auf dem Grund­stück des begüns­tig­ten Eigen­tü­mers her­zu­stel­len, der in dem genann­ten Bei­spiel auf dem eige­nen Grundstück