Der Nachbar hat unzweifelhaft Rechte, wenn es um benachbarte Bauvorhaben geht; meistens aber nicht so viel, wie er vermeintlich zu haben glaubt. Sowohl in einem Widerspruchsverfahren als auch in einem Klageverfahren (genauso in einem gerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) erfolgt keine