Die Aufstellung von B‑Plänen war und bleibt trotz (oder auch wegen) der Entbürokratisierung mit zahlreichen Fehlerquellen behaftet. Eine neue Fehlerquelle betrifft die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die nach Satz 5 „zusätzlich in das Internet“
