Ein Verfahren mit Öffentlicheitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen und anschließender Erörterungstermin) ist im BImSch-Verfahren für verschiedene Anlagentypen zwingend vorgeschrieben. In allen anderen Fällen wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf Antrag des Vorhabenträgers durchgeführt. Präklusion Abgesehen davon, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung heute “im Trend”