Die Größe der Verkaufsfläche kann bei der Zulassung von Einzelhandelsbetrieben entscheidend sein. Wichtig ist ist insbesondere die Abgrenzung von (normalen) und großflächigen Einzelhandelsmärkten. Letztere liegen vor, wenn die Verkaufsfläche mehr als 800 qm beträgt. Dabei gibt es keine “Kulanz-Margen”. Ein
