Ob ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Dort gibt es entsprechende Kataloge von Vorhaben, die nicht genehmigungspflichtig sind. Auch wenn sich die Länder nach der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz richten, sind die Regelungen im Detail unterschiedlich. Es wird außerdem zwischen unterschiedlichen Arten von Genehmigungs– und Anzeigeverfahren unterschieden.
Wichtig ist, dass auch ein genehmigungsfreies Vorhaben die baurechtlichen bzw. auch alle anderen (z.B. naturschutzrechtlichen) Regelungen einhalten muss. Dies müssen Architekt und Bauherr in eigener Verantwortung prüfen. Genauso wie man für das Überqueren einer Straße keine förmliche Genehmigung bedarf, aber gleichwohl eine rote Ampel beachten muss, muss eine (möglicherweise genehmigungsfreie) Garage die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften einhalten.
Nicht genehmigungspflichtig sind reine Sanierungsarbeiten. Ob eine Umnutzung einer Baugenehmigung bedarf, lässt sich nur im Einzelfall klären