Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben werden im wesentlichen auf der Grundlage von drei Vorschriften aus dem BauGB geprüft (§§ 30, 34 und 35 BauGB). Bebauungsplan Befindet sich das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gilt § 30 BauGB, der wiederum auf