Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert und den angefallenen Verfahrensschritten. Der Gegenstandswert ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, wo es regelmäßig nicht um einen konkreten Geldbetrag geht, häufig schwer zu bestimmen,