Größere Tierhaltungsanlagen waren im Außenbereich bis 2013 gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung privilegiert. Diese Privilegierung ist für alle Tierhaltungsbetriebe die UVP-pflichtig sind oder für die eine allgemeine bzw. standortbezogene UVP-Vorprüfung
Bebauungsplan, Innenbereich, Außenbereich
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben werden im wesentlichen auf der Grundlage von drei Vorschriften aus dem BauGB geprüft (§§ 30, 34 und 35 BauGB). Bebauungsplan Befindet sich das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gilt § 30 BauGB, der wiederum auf