Der Ablauf des BImSch-Verfahrens ergibt sich aus § 10 BImSchG und vor allem der 9. BImSchV, wobei zwischen den Verfahren mit und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterscheiden ist. Bereits vor der eigentlichen Antragstellung kann eine Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und eventuell wichtigen
Vorteile einer Öffentlichkeitsbeteiligung
Ein Verfahren mit Öffentlicheitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen und anschließender Erörterungstermin) ist im BImSch-Verfahren für verschiedene Anlagentypen zwingend vorgeschrieben. In allen anderen Fällen wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf Antrag des Vorhabenträgers durchgeführt. Präklusion Abgesehen davon, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung heute “im Trend”