Mit einer Baulast übernimmt ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines anderen Grundstückseigentümers (z.B. die Schaffung notwendiger Stellplätze), um auf diese Weise die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens auf dem Grundstück des begünstigten Eigentümers herzustellen, der in dem genannten Beispiel auf dem eigenen Grundstück
Notwendige Stellplätze
Bei jedem Bauvorhaben müssen die für PKW und nach einigen Landesbauordnungen auch für Fahrräder geschaffen werden, die für den durch das Vorhaben verursachten Verkehr erforderlich sind (sog. notwendige Stellplätze). Die Zahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus den Stellplatzrichtlinien der