Anwaltshonorare

Die Kos­ten der anwalt­li­chen Tätig­keit sind im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) gere­gelt. Sie rich­ten sich nach dem jewei­li­gen Gegen­stands­wert und den ange­fal­le­nen Ver­fah­rens­schrit­ten. Der Gegen­stands­wert ist in ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren, wo es regel­mä­ßig nicht um einen kon­kre­ten Geld­be­trag geht, häu­fig schwer zu bestimmen,