Die Behörde erlässt eine nachträgliche Anordnung, in der dem Anlagenbetreiber aufgegeben wird, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Der Anlagenbetreiber hält die Maßnahme für unverhältnismäßig. Er hat deshalb gegen den Bescheid Widerspruch (das in diesem Fall richtige Rechtsmittel) eingelegt. Ob die Maßnahme gleichwohl