Wer von einer Behörde einen Bescheid bekommt, mit dem er nicht einverstanden ist, legt dagegen meistens Widerspruch ein. Das ist aber nicht immer das richtige Rechtsbehelf. Die meisten Bescheide enthalten einen Rechtsbehelfsbelehrung, aus der sich ergibt, ob ein Widerspruch oder eine Klage das richtige Rechtsmittel sind. Generelle Aussagen sind nicht möglich, weil die Länder von der Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes (VwGO) abweichende Regelungen treffen dürfen. Davon haben die Länder in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. Die Regelungen unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, sondern sind auch innerhalb eines Landes unterschiedlich geregelt. Bekommt ein Anlagebetreiber in Thüringen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und enthält diese eine Auflage, mit der er nicht einverstanden ist, muss er direkt Klage erheben. Ist für die Genehmigung das Landratsamt zuständig, ist der Widerspruch der richtige Rechtsbehelf. Wer den Bescheid bis zum Ende und bis zur Rechtsmittelbelehrung liest, ist umgangssprachlich “klar im Vorteil”.
Welches Rechtsmittel ist richtig?