Werden Widerspruch oder Klage gegen eine BImSch-Genehmigung erhoben, haben diese aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Das bedeutet konkret, dass mit dem Bau der genehmigten Anlage und erst recht nicht mit dem Betrieb solange nicht begonnen werden
Ablauf des BImSch-Verfahrens
Der Ablauf des BImSch-Verfahrens ergibt sich aus § 10 BImSchG und vor allem der 9. BImSchV, wobei zwischen den Verfahren mit und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterscheiden ist. Bereits vor der eigentlichen Antragstellung kann eine Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und eventuell wichtigen
Welche Rechte hat ein Nachbar?
Der Nachbar hat unzweifelhaft Rechte, wenn es um benachbarte Bauvorhaben geht; meistens aber nicht so viel, wie er vermeintlich zu haben glaubt. Sowohl in einem Widerspruchsverfahren als auch in einem Klageverfahren (genauso in einem gerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) erfolgt keine
Vorteile einer Öffentlichkeitsbeteiligung
Ein Verfahren mit Öffentlicheitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen und anschließender Erörterungstermin) ist im BImSch-Verfahren für verschiedene Anlagentypen zwingend vorgeschrieben. In allen anderen Fällen wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf Antrag des Vorhabenträgers durchgeführt. Präklusion Abgesehen davon, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung heute “im Trend”