Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), der auch als vorhabenbezogener Bebauungsplan bezeichnet wird, ist eine Sonderform des normalen Bebauungsplans, der nach der Wende für die neuen Bundesländern “erfunden” worden ist, um die notwendigen Planverfahren möglichst schnell durchführen zu können. Seit dem
Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist regelmäßig langwierig sowie kostenträchtig. Dieser Aufwand kann durch das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB, der hinsichtlich der Rechtsfolgen auf § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB verweist, erheblich reduziert werden. Anwendungsvoraussetzung
Bebauungsplan und kommunale Planungshoheit
Die Frage, ob eine Kommune einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt, ist eine Frage der kommunalen Planungshoheit. Konkret heißt dies, dass weder eine Behörde noch ein Privater der Kommune “reinreden” dürfen. Kein Grundsatz ohne Ausnahme: Es gibt einige gesetzliche Regelungen,