Werden Widerspruch oder Klage gegen eine BImSch-Genehmigung erhoben, haben diese aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Das bedeutet konkret, dass mit dem Bau der genehmigten Anlage und erst recht nicht mit dem Betrieb solange nicht begonnen werden
Bewirkt der Nachbarwiderspruch einen Baustopp?
Nein, zumindest in Baugenehmigungsverfahren hat ein Nachbarwiderspruch keine aufschiebende Wirkung (§ 212 BauGB). Bei BImSch-Genehmigungen ist die Rechtslage anders. Hier muss der Anlagenbetreiber gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bei der Genehmigungsbehörde einen Antrag auf sofortige Vollziehung seiner BImSch-Genehmigung
Was bedeutet “Anordnung der sofortigen Vollziehung”?
Die Behörde erlässt eine nachträgliche Anordnung, in der dem Anlagenbetreiber aufgegeben wird, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Der Anlagenbetreiber hält die Maßnahme für unverhältnismäßig. Er hat deshalb gegen den Bescheid Widerspruch (das in diesem Fall richtige Rechtsmittel) eingelegt. Ob die Maßnahme gleichwohl