Ob ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Dort gibt es entsprechende Kataloge von Vorhaben, die nicht genehmigungspflichtig sind. Auch wenn sich die Länder nach der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz richten, sind die Regelungen im Detail unterschiedlich. Es wird