Die Größe der Verkaufsfläche kann bei der Zulassung von Einzelhandelsbetrieben entscheidend sein. Wichtig ist ist insbesondere die Abgrenzung von (normalen) und großflächigen Einzelhandelsmärkten. Letztere liegen vor, wenn die Verkaufsfläche mehr als 800 qm beträgt. Dabei gibt es keine “Kulanz-Margen”. Ein
Wann ist ein Einzelhandelsmarkt großflächig?
Bei Einzelhandelsmärkten wird zwischen (normalem) Märkten und großflächigen Einzelhandelsmärkten unterschieden. Die Differenzierung erfolgt nach der Verkaufsfläche. Jeder Markt (unabhängig vom Sortiment) mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² aufwärts ist großflächig. Zur Verkaufsfläche gehören unter anderem alle Flächen zur
Privilegierung von Tierhaltungsanlagen
Größere Tierhaltungsanlagen waren im Außenbereich bis 2013 gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung privilegiert. Diese Privilegierung ist für alle Tierhaltungsbetriebe die UVP-pflichtig sind oder für die eine allgemeine bzw. standortbezogene UVP-Vorprüfung
Welche Bedeutung hat ein Flächennutzungsplan?
Die Darstellungen eines Flächennutzungsplans haben für die Zulässigkeit von Bauvorhaben im allgemeinen keine Bedeutung. Dies gilt zumindest für Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) und im nicht beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Anders sieht dies im Außenbereich aus,
Lärmschutz durch Erhaltungssatzung
Werden ungenutzte Wohngebäude an dicht befahrenen Straßen abgerissen, fällt damit eine Abschirmung gegen die Verkehrslärmimmissionen für die dahinter liegenden Wohngebäude weg. Aus diesem Grund versuchen manche Kommunen den Abriss über das Instrumentarium der Erhaltungssatzung zu verhindern. Das ist nach Meinung
Bebauungsplan, Innenbereich, Außenbereich
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben werden im wesentlichen auf der Grundlage von drei Vorschriften aus dem BauGB geprüft (§§ 30, 34 und 35 BauGB). Bebauungsplan Befindet sich das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gilt § 30 BauGB, der wiederum auf